Wie übertrage ich mein Eigentum (Haus oder Wohnung) an die nächste Generation, ohne einen Fehler zu machen?

BLOG BILD (2)

Schenkung
- aber bitte Steuerfrei!

Viele Eltern, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung leben, fragen uns:

Wie übertrage ich das Grundstück, das Haus, die Wohnung an meine Kinder?

Gründe einer Übertragung gibt es unterschiedliche: Erben oder die in der Zukunft, mögliche Pflegebedürftigkeit – alles wichtige Themen, die Eltern beschäftigen und für die eine Lösung gefunden werden muss.

Nur ist die Frage Wie? – und  am besten so, dass keine Steuern anfallen, die im schlimmsten Fall die Kinder oder Enkel finanziell belasten?!

das Haus einfach „überschreiben“

Natürlich könnte man das Haus einfach „überschreiben“.
Das heißt: Man geht zum Notar und überträgt seine Immobilie ohne eine Gegenleistung von den eigenen Kinder.
 

Was viele aber vergessen: steuerlich/juristisch handelt es sich hierbei um eine Schenkung, bei der ggf. eine Schenkungssteuer anfällt.  

Jedes Elternteil hat bei einer Schenkung, einen Freibetrag von 400.000 € pro Kind 

(alle 10 Jahre), ohne das die Schenkungssteuer ausgelöst wird.  

Eltern (bestehend aus 2 Elternteile) könnten somit ihrem einzigen Kind, völlig problemlos ihr Einfamilienhaus, im Wert von 800.000 €, steuerfrei, schenken. 
(Mutter: 400.000 € +  Vater: 400.000 €  –> 1 Kind 800.000€)

Dies gilt im Übrigen nicht nur für Immobilien, sondern auch für andere Dinge, wie zum Beispiel Aktien, Autos, Schmuck, Gemälde, Wertgegenstände, etc. 

Mehr Rechenbesipiele, sind weiter unten gelistet! 

Was ist, wenn das Haus über die Jahre hinweg, an Wert zugenommen hat (z.B. durch Lageverbesserung, Sanierungsmaßnahmen etc.), und auf 900.000 € angestiegen ist? 

Dann würden, bei 2 Elternteilen, 800.000 € steuerfrei bleiben, die restlichen 100.000€ würden dann die Schenkungssteuer auslösen.  


Was passiert, wenn das Schicksal zuschlägt und ein Elternteil verstirbt?
 

Es wird nur der Freibetrag des lebenden Elternteils berechnet. Sprich, das Einfamilienhaus mit einem Wert von 900.0000 €, könnte nur 400.0000 € steuerfrei verschenkt werden, die restlichen 500.000 € müssten versteuert werden.  

Wie funktioniert die Schenkungssteuer?

Bei der Schenkungssteuer wird als erstes geschaut, in welchem Verhältnis stehen Beschenkter und Schenker zueinander.
Enge Verwandtschaftsgrade (bspw. Eltern/Kind) haben höhere Freibeträge und werden weniger besteuert als weitläufigere Beziehungen (bspw. nicht verwandte dritte Personen).

Danach richtet sich, in welche Steuerklasse eingestuft wird:

  • Steuerklasse I: geringe Besteuerung,
  • Steuerklasse II: mittlere Besteuerung
  • Steuerklasse III: hohe Besteuerung

Die Schenkungssteuer wird wie folgt berechnet: 

der Wert, der den Freibetrag überschreitet (je nach Höhe des Wertes gestaffelt) wird multipliziert mit dem Steuersatz nach Steuerklasse.

RECHENBEISPIEL

Wert des zu verschenkenden Hauses: 800.000 €

A) Schenkung: beide Eltern an 1 Kind 

  • Je Elternteil 400.000 € Freibetrag 
  • Elternteil 1 an Kind: 400.000 € 
  • Elternteil 2 an Kind: 400.000 € 
  • Freibetrag ausgenutzt und keinen Schenkungssteuer ausgelöst 

 

B) Schenkung: beide Eltern an 2 Kinder 

  • Je Elternteil 400.000 € Freibetrag je Kind 
  • Elternteil 1 an Kind 1: 200.000 € 
  • Elternteil 1 an Kind 2: 200.000 € 
  • Elternteil 2 an Kind 1: 200.000 € 
  • Elternteil 2 an Kind 2: 200.000 € 
  • Freibetrag ausgenutzt und keine Schenkungssteuer ausgelöst 

 

C) Schenkung: ein Elternteil an 1 Kind: 

  • Elternteil 1 an Kind: 800.000 € 
  • Freibetrag: 400.000 € 
  • Zu besteuern: 400.000 € 
  • Steuerklasse (Eltern/Kind): I 
  • Steuersatz (über 300.000 € und unter 600.000 €): 15 % 
  • Zu zahlende Steuer vom Kind: 60.000 € (!) 

Die Belastung wäre im letzten Beispiel C) schon sehr hoch und mehr als ungünstig.

Schenkungssteur ist ncht immer logisch

Wenn wir das Beispiel so verändern, dass bspw. der hinterblieben Großvater seinem Enkel (dessen Eltern noch leben) sein Haus im Wert von 800.000 € schenkt, entsteht sogar eine Steuerlast von 90.000 €, die das Enkelkind dann an das Finanzamt zahlen muss. 

Manchmal sind die Beispiele aufgrund des engen Verwandtschaftsverhältnisses gefühlt auch sehr unlogisch: Schenkt ein Bruder seiner Schwester ein Grundstück mit einem Gegenwert von 50.000 €, kommt auf seine Schwester eine Schenkungssteuer von 4.500 € zu, da die Freibeträge unter Geschwister sehr niedrig sind.  

Am Ende noch ein abschreckendes Beispiel:
Schenkt eine Person aus Wohlwollen einer unbeteiligten Dritten Person (kann bspw. auch ein Freund oder eine Freundin sein) ein Haus mit einem Gegenwert von 180.000 €, so entsteht bei der beschenkten Person eine Schenkungssteuer von 48.000 €, was satte 26,67% des Hauswertes ausmacht.

Da freut sich das Finanzamt. 

ÜBERTRAGUNG von immobilien frühzeitig abklären

Man sieht, dass es also relativ schnell zu hohen Steuerbelastungen kommen kann, die sich aber vermeiden lassen, wenn man die entsprechenden Regelungen kennt und die Thematik frühzeitig klärt.

Über lange Zeit aufgebaute Familienvermögen lassen sich so in die nächste Generation übertragen, ohne dass Geld an das Finanzamt abgeführt werden muss. 

Welche Möglichkeiten aber noch sinnvoller ist und bei der das Finanzamt unter Umständen sogar Geld auszahlen muss, erfährst du bald in einem der nächsten Beiträge. 

Jetzt dein persönlichen Termin vereinbaren

Jetzt Versicherungs- Check starten!

Starte jetzt digital durch – mit SIMPLR.
Alle Verträge gebündelt an einem Ort, Änderungen und Schadenmeldungen einfach online.
Kostenlos, sicher und mit deinem persönlichen Ansprechpartner an deiner Seite.

Weitere FINANZSTUBE Artikel:

Private Krankenversicherung für Kinder, Familien, Schwangerschaft und Elternzeit

PKV für Kinder: Was für Familien, Schwangerschaft und Elternzeit wichtig ist

Haus verschenken innerhalb der Familie: Wie 18.000 € Schenkungssteuer entstehen konnten

PKV Antrag: Die Gesundheitsprüfung

PKV oder GKV: Wer darf überhaupt wählen?