PKV Antrag: Die Gesundheitsprüfung

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Wer von der GKV in die PKV wechseln möchte oder bereits privat versichert ist und über einen Anbieterwechsel nachdenkt, sollte sich frühzeitig mit der Gesundheitsprüfung beschäftigen.

Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt in der PKV vor der Aufnahme in der Regel eine sogenannte Risiko- und Gesundheitsprüfung.

die Gesundheits- und Risikoprüfung

Es wird geprüft, ob und zu welchen Bedingungen eine Versicherung möglich ist.

Je nach Gesundheitszustand, Vorversicherung und persönlicher Situation kann das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen.

Umso wichtiger ist es, vorab zu verstehen, was genau geprüft wird, welche Voten möglich sind und welche Möglichkeiten es gibt, sich gute Voraussetzungen frühzeitig zu sichern.

Was wird bei einer Gesundheits- und Risikoprüfung geprüft? 

  1. Erwerbsstaus (bei Arbeitnehmern inkl. des Jahresbruttoeinkommens)

  2. Vorversicherungsstatus

  3. Der aktuelle Gesundheitsstatus und die vorherige Krankenhistorie
    ambulante Diagnosen und Behandlungen der letzten 3 Jahre 
        (beim Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Osteopath, Physiotherapeut und ähnlichen Heilberufe) 
    – stationäre Diagnosen und Behandlungen der letzten 5 Jahre
        (in Krankenhäusern, Kur- & Rehaeinrichtungen, Anschlussheilbehandlungen und           
          ähnlichen)
    – die letzten 3 Jahre psychische, psychologische und psychotherapeutische Diagnosen
       und Behandlungen 

Bei den meisten Krankenkassen kann man diese Prüfung vor Antragstellung bereits anonym durchführen und bekommt eine sogenanntes Votum zur Versicherbarkeit. 

Diese Voten/Ergebnisse könnten lauten:

  • Versicherbar ohne Erschwernis (das beste Votum)
  • Versicherbar aber mit Risikozuschlag (für bestimmte Vorerkrankungen)
  • Versicherbar aber ohne Leistung für die aktuell bereits laufende Behandlung
  • Aktuell nicht versicherbar („in 2-3 Jahren wieder anfragen sobald 2-5 Jahre behandlungs- und beschwerdefrei“)
  • Aufgrund des Vorerkrankungen nie versicherbar 

Tipp: in jungen gesunden Jahren kann man sich durch einen Optionstarif / Anwartschaft für wenige Euro im Monat seinen guten Gesundheitszustand sichern und hat dann eine Art Freifahrtschein bei dem PKV-Anbieter, bei dem man mal den Optionstarif abgeschlossen hat.

Achtung: manche unterscheiden hier in Optionstarife für künftige Beamte oder Selbstständige / Arbeitnehmer (über JAEG).

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