PKV oder GKV: Wer darf überhaupt wählen?

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1. Versicherungspflicht in Deutschland

Grundsätzlich muss sich jeder Mensch in Deutschland kranken- & pflegeversichern. 

Dabei folgt die Pflegeversicherung meist der Krankenversicherung ins gleiche System (gesetzlich oder privat), weshalb ich auf die Nennung der Pflegeversicherung im weiteren Verlauf verzichte. 

Dies muss im Regelfall bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erfolgen. Dabei ist entscheidend, welchen Erwerbsstatus man hat.

2. Der Erwerbsstatus entscheidet

Menschen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis müssen sich grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die sogenannten pflichtversicherte Arbeitnehmer. Es gibt aber auch teilweise pflichtversicherte Selbstständige. 

Nur wer versicherungsfrei ist, hätte auch die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Wer ist versicherungsfei?

  1. Selbstständige (auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer)
     
  2. Beamte und Pensionäre
     
  3. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflicht- / Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €)
     
  4. Studenten zu Beginn des Studiums
     
  5. Manchmal auch Verwandte ersten Grades (Ehegatten und Kinder) 

Diese Menschen können grundsätzlich frei entscheiden, ob sie in die private oder in die gesetzliche KV möchten.

3.Der aufwendige Weg in die PKV - die Gesundheitsprüfung

Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung ist in den meisten Fällen einfacher, da es nur eine Status- und Vorversicherungsprüfung erfolgt und keine Gesundheitsprüfung. 

Bei der privaten Krankenversicherung ist dies schwieriger und teilweise aufwendiger. 
Denn im Normalfall muss eine Versicherung die anfragende Person nicht versichern. 
Es erfolgt erst eine sogenannte Risko- und Gesundheitsprüfung (kurz RiVo).

Eine RiVo ist eine sehr zeitaufwendige Prüfung des Gesundheitszustand der antragstellenden Person.

Was diese Prüfung beinhaltet, erfahrt ihr in diesem Blogeintrag.

Ausnahmen gibt es zum Beispiel für: 

  1. Beamte bei Erstverbeamtung
    hiervgibt es eine Art Sonderrecht namens „Öffnungsklausel“.
    Die erste PKV, bei der man den Versicherungsantrag stellt, muss einen aufnehmen und darf maximal 30% Risikozuschlag nehmen und gewisse Zusatztarife ausschließen.
    Dies sollte aber nur der absolute Notfall sein, wenn einen wirklich keine andere PKV auf nimmt und man unbedingt ins System PKV möchte. Hier mach für mich die Debeka aktuell den besten Kompromiss, weil hier selbst noch ein sogenannter Beihilfeergänzungstarif mitversichert werden kann, welcher von keiner weiteren PKV in der Öffnungsaktion angeboten wird.
    Aber nochmal: Öffnungsaktion sollte die absolute Ausnahme und letzte Wahl sein.

  2. Bei neugeborenen Kindern,
    wenn die Eltern bereits in der PKV sind

  3. Ehegatten ohne eigenes Einkommen 

Wenn man geklärt hat, ob man versicherbar und versicherungsfrei ist, sollte man sich mal mit den beiden System beschäftigen und vertraut machen, bevor man irgendeine Entscheidung trifft. 

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